Kurse ▪ Schulungen ▪ Zertifizierungen

für Elektro-, Kälte- und Steuerungstechnik

Kurse / Wichtige Infos

Unser Kursprogramm umfasst die folgenden Bereiche:

1. Kältetechnik

Zertifizierungen nach neuer Verordnung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215:

  • Schulungen gem. 2024/2215 Kat. A1, A2, B, D und E.
  • Schulungen gem. 2024/2215 Kat. A1 Sonderzertifizierung.
  • Staatliche Anerkennung für Kategorie B: Seit dem 18.05.2026 besitzen wir zusätzlich die offizielle Anerkennung als Fortbildungseinrichtung sowie als prüf- und sachkundebescheinigende Stelle für die Erteilung des Zertifikats B (Tätigkeiten mit CO2), ausgestellt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (Alva-Myrdal-Weg 1, 37085 Göttingen).
  • Schulungen gem. Kat. C werden wir vorerst nicht durchführen.

Unsere Schulungen beinhalten den Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklassen A2L und A3. Bei mir erhalten Sie auch den neuen Sachkundenachweis der Kategorie A1 gemäß der novellierten F-Gase-Verordnung (EU 2024/573).

Sollten Sie Interesse an eine Erteilung des Zertifikats B für Tätigkeiten mit CO2 (R744) haben, dann melden Sie sich bitte einfach bei uns. Wenn das Interesse groß genug ist, bieten wir gern eine entsprechende Schulung an.

2. Elektrotechnik

  • Zertifizierung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten- Steuerungstechnik und Automatisierung von Maschinen und Anlagen, z.B. für Kältefachleute, Maschinenbauer, Hydrauliker u.s.w.
  • Elektrische Maschinen wie Antriebstechnik, Spannungserzeugung, Spannungswandlung und Umformung.

Weitere Informationen zu den Kursinhalten liefern wir Ihnen gern auf Anfrage.

Sollte Ihrerseits Interesse an hier nicht genannten Themen bestehen, bitten wir um Anfrage.

Sollte Ihrerseits Interesse an hier nicht genannten Themen bestehen, bitten wir um Anfrage. Bei Bedarf können wir auch auf Sonderwünsche unserer Kunden eingehen.

Wichtig: Es werden nur Dozenten eingesetzt, die neben theoretischen Kenntnissen auch auf praktische Erfahrung zurückgreifen können.

Weitere wichtige Informationen

Kältetechnik

NEU: Es ist die neue Verordnungen in Kraft getreten und zwar die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Diese legt die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von natürlichen und juristischen Personen fest, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) oder deren Alternativen in Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und ähnlichen Systemen arbeiten. Diese Verordnung ist eine Konkretisierung der EU-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573).

Welche Kategorien gibt es jetzt ?

Kategorie A1: Ein Zertifikat A1 bescheinigt, dass der Inhaber Tätigkeiten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe (z.B. R290 Propan) ausüben darf.

Kategorie A2: Ein Zertifikat A2 bescheinigt, dass der Inhaber Tätigkeiten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe (z.B. R290 Propan) ausüben darf, wobei dies auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 3 kg oder bei hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, auf Einrichtungen mit einer Füllmenge von unter 6 kg beschränkt ist.

Kategorie B: Ein Zertifikat B bescheinigt, dass der Inhaber Tätigkeiten in Bezug auf Kohlendioxid (CO2, Kältemittel R-744 ) ausüben darf.

Kategorie C: Ein Zertifikat C bescheinigt, dass der Inhaber alle Tätigkeiten in Bezug auf Ammoniak (NH 3, Kältemittel R-717) ausüben darf.

Kategorie D: Ein Zertifikat D bescheinigt, dass der Inhaber Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Kühlkreisläufen ortsfester Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie von Kälteanlagen von Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern ausüben darf, für Einrichtungen die weniger als 3 kg fluorierte Treibhausgase oder bei hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind, weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten.

Kategorie E: Ein Zertifikat E bescheinigt, dass der Inhaber Dichtheitskontrollen an Einrichtungen ausüben darf, sofern mit dieser Tätigkeit nicht in einen Kältekreislauf eingegriffen wird, wenn diese in Anhang I und Anhang II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2024/573 aufgeführte fluorierte Treibhausgase enthält.

Zertifikatsinhaber müssen alle sieben Jahre einen Auffrischungskurs besuchen.

Aufwertungsschulung der bisherigen Zertifikate gem. (EU) Nr. 517/2014 auf das Niveau der neuen Zertifikate der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215.
Bisherige Zertifikate gem. (EU) Nr. 517/2014 der Kategorien I-IV bleiben unter den Bedingungen gültig, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, müssen aber bis März 2029 auf das Niveau der neuen Zertifikate aufgewertet werden. Dies gilt, da die bisherigen Zertifizierungen nach den alten Regelungen nicht auslaufen, aber die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Aufwertung erfordert eine Auffrischungsschulung, um die Kenntnisse auf das höhere Niveau der aktuellen Verordnung zu bringen. Dazu zählt insbesondere das Thema Kohlenwasserstoffe (z.B. R-290 Propan) als Kältemittel und einige andere Inhalte.

Elektrotechnik

Nur der gelernte Elektriker mit Facharbeiterbrief ist eine Voll-Elektrofachkraft. Diese Person darf uneingeschränkt an allen Anlagen und Betriebsmitteln elektrotechnische Tätigkeiten ausführen.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Manchmal habe ich beobachtet, daß gewisse Personen irgendwo einen Elektrolehrgang mitmachten und dann glaubten, daß sie jetzt an allen elektrischen - Anlagen und Einrichtungen arbeiten dürfen. So einfach ist es aber nicht. Das Tätigkeitsfeld ist auf den Bereich beschränkt, wofür die EFKffT geschult und geprüft wurde. Der Aufgabenbereich der EFKffT muß später im

Betrieb in einer Unterweisung schriftlich festgelegt werden. Die EFKffT ersetzt keine vollwertige Elektrofachkraft, darf aber in dem Bereich eigenständig Elektroarbeiten ausführen, worin die Schulungsinhalte bestanden und worin die Prüfung abgelegt wurde. Für weitere Befugnisse ist eine weitere Schulung mit Prüfung notwendig.

Beispiel: Wer für eine Einrichtung von Fabrikat A und dessen Typen 2, 5, und 8 ausgebildet wurde, der darf noch lange nicht an Maschinen von Fabrikat B, C oder D arbeiten.

Ein Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird auch oftmals von Herstellern angeboten, die dann aber nur für Maschinen oder Einrichtungen ihres Fabrikats ausbilden. Nach so einer Schulung darf diese Person dann nur an Maschinen oder Einrichtungen dieses Fabrikats arbeiten.

Wir hingegen sind nicht an einen Hersteller gebunden und können deshalb mit unseren Kunden zusammen festlegen, für welche verschiedene Hersteller mit welchen Typen Ihr Personal ausgebildet werden soll. Beispielsweise ist es bei uns möglich eine Ausbildung für das Fabrikat A und dessen Typ 2, zusätzlich die Ausbildung für Fabrikat B mit dessen Typ 7 und eine Ausbildung für das Fabrikat C mit dessen Typ 11 zu machen.

Die Dauer der theoretischen Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist ausreichend zu bemessen. Die Mindestausbildungszeit muß ohne Prüfung 80 Stunden betragen. Sofern ein größerer Bereich der Befugnisse des Absolventen in diesen 80 Stunden nicht vermittelbar ist, kann auch eine höhere Stundenzahl notwendig werden.

Alles kann vollständig und umfangreich in der DGUV Grundsatz 303-001 nachgelesen werden.

https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/303_001/303_001.pdf

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sind Sie eine zertifizierte Schulungsstätte für das neue B-Zertifikat (CO2)?

Ja. Seit dem 18.05.2026 besitzen wir die offizielle staatliche Anerkennung als Fortbildungseinrichtung sowie als prüf- und sachkundebescheinigende Stelle für die Erteilung des Zertifikats Kategorie B (Tätigkeiten mit CO2 / R744), ausgestellt vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen.

Führen Sie auch die geforderten Schulungen für brennbare Kältemittel (A2L / A3 wie Propan R290) durch?

Unsere Schulungen decken den sicheren Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklassen A2L, A2 und A3 vollständig ab. Bei uns erhalten Sie den neuen Sachkundenachweis der Kategorie A1 gemäß der F-Gase-Verordnung (EU 2024/573), damit Ihre Mitarbeiter für den Einsatz von Kältemitteln wie R290 (Propan) oder R32 rechtssicher und praxisnah geschult sind.

Wer führt die Schulungen bei Ihnen durch?

Bei uns unterrichten ausschließlich Dozenten, die neben umfassendem theoretischen Fachwissen auch über langjährige, praktische Berufserfahrung in der Kälte- und Elektrotechnik verfügen. Wir vermitteln praxisnahes Wissen aus der realen Arbeitspraxis statt reine Buchtheorie.

Warum setzen Sie auf intensivierte Schulungszeiten statt Schnellkurse?

Wir verzichten bewusst auf den schnellen Verkauf von „billigen Scheinen“. Wenn die vorgegebene Zeit für komplexe Inhalte nicht ausreicht, verlängern wir den Kurs. Unser Ziel ist eine tiefgehende Wissensvermittlung, damit Mitarbeiter – insbesondere Quereinsteiger – die Themen in der Praxis sicher und fehlerfrei beherrschen.

Welche Branchen profitieren vom Schulungsangebot?

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen aus Industrie und Handwerk. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Stationärkälte, Transportkälte und Wärmepumpentechnik für Kälte- und Elektrotechnik. Zudem schulen wir branchenübergreifend Fachkräfte wie Maschinenbauer oder Hydrauliker im Bereich der Elektrotechnik.

Wie unterstützt eine Ausbildung den wirtschaftlichen Erfolg meines Betriebs?

Ein rasch ausgestelltes Zertifikat ohne fundiertes Wissen schützt nicht vor Fehlern im Betriebsalltag. Wir vermitteln echtes Praxiswissen, das Ihre Mitarbeiter befähigt, Aufgaben eigenständig und fachgerecht auszuführen – das sichert Qualität, verhindert Regressansprüche und sorgt für nachhaltigen Gewinn.

Können Sie auch spezielle Sonderwünsche bei den Kursinhalten berücksichtigen?

Absolut. Wenn Sie spezifische Anforderungen für Ihren Betrieb oder Ihre Anlagentechnik haben, stimmen wir die Schulungsinhalte individuell mit Ihnen ab. Sprechen Sie uns einfach an, um ein maßgeschneidertes Schulungskonzept zu erstellen.

Welche Schulungen bietet Ihre Einrichtung nach der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/2215 an?

Wir bieten Schulungen und Zertifizierungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 für die Kategorien A1, A2, B, D und E an. Das umfasst auch die Sonderzertifizierung A1, den Sachkundenachweis nach Verordnung (EU) 2024/573 sowie Schulungen zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsklassen A2L und A3 wie R290 Propan).

Was bedeutet die staatliche Anerkennung für Kategorie B (CO2 / R744)?

Seit dem 18.05.2026 besitzen wir die offizielle Anerkennung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen als Fortbildungseinrichtung sowie als prüf- und sachkundebescheinigende Stelle für das Zertifikat Kategorie B (Tätigkeiten mit Kohlendioxid/CO2, R744).

Müssen bestehende Kältetechnik-Zertifikate (EU Nr. 517/2014) aufgewertet werden?

Ja. Zertifikate der bisherigen Kategorien I–IV bleiben zwar unter ihren ursprünglichen Bedingungen gültig, müssen jedoch bis März 2029 durch eine Auffrischungsschulung auf das Niveau der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 aufgewertet werden. Zudem müssen alle Zertifikatsinhaber alle sieben Jahre einen Auffrischungskurs besuchen.

Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) und was nicht?

Eine EFKffT ist keine Voll-Elektrofachkraft, sondern darf eigenständig nur genau die elektrotechnischen Arbeiten ausführen, für die sie geschult und geprüft wurde. Das genaue Tätigkeitsfeld muss im Betrieb schriftlich in einer Unterweisung festgelegt werden. Für erweiterte Aufgaben ist eine zusätzliche Schulung erforderlich.

Warum lohnt sich die EFKffT-Schulung bei einem herstellerunabhängigen Anbieter?

Herstellerschulungen berechtigen oft nur zu Arbeiten an Maschinen des jeweiligen Herstellers. Als herstellerunabhängige Schulungseinrichtung können wir gemeinsam mit Ihnen festlegen, für welche unterschiedlichen Hersteller und Maschinentypen Ihr Personal ausgebildet wird (z. B. Kombinationen verschiedener Fabrikate in einem Lehrgang).

Wie lange dauert die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Gemäß DGUV Grundsatz 303-001 beträgt die theoretische Mindestausbildungszeit ohne Prüfung 80 Stunden. Je nach Umfang der benötigten Befugnisse und Themenbereiche kann die Stundenzahl angepasst werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung (EU 2024/573)?

Arbeiten ohne den passenden Sachkundenachweis oder die fehlende Aufwertung alter Zertifikate stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar. Es drohen empfindliche Bußgelder für Techniker und Betriebseigentümer sowie der Verlust der Betriebserlaubnis für betroffene Anlagen.

Kategorie A1 vs. Kategorie A2: Wo liegt der genaue Unterschied?

Während Kategorie A1 uneingeschränkt für Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen (wie R290 Propan) gilt, ist Kategorie A2 mengenmäßig beschränkt: Sie gilt nur für Anlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge (bzw. unter 6 kg bei gekennzeichneten, hermetisch geschlossenen Systemen).

Reicht der alte Kälteschein (Kategorie I–IV) noch für Arbeiten an R290 (Propan)?

Nein, für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A3 wie R290) reicht die alte Zertifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 nicht aus. Techniker benötigen die Aufwertungsschulung nach der neuen Verordnung (EU) 2024/2215, um die geforderten Sicherheits- und Praxiskenntnisse nachzuweisen.

Wer darf die Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) absolvieren?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.

Welche Voraussetzungen gelten für die CO2-Zertifizierung (Kategorie B)?

Voraussetzung ist eine bestehende kältetechnische Grundqualifikation. In unserer staatlich anerkannten Schulung (Anerkennung durch das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen) werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt, die speziell für den sicheren Umgang mit dem Hochdruck-Kältemittel CO2 (R744) erforderlich sind.